- Begeben Sie sich in Absonderung (Isolation)!
Wenn Sie ein positives Antigen-Schnelltestergebnis erhalten haben, begeben Sie sich unverzüglich
und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischimpfung) und genesene Personen.
Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum
Testen. Wenn Sie einen Garten oder einen Balkon haben, können Sie sich dort alleine aufhalten.
Vermeiden Sie direkten Kontakt zu den weiteren Personen in Ihrem Haushalt. Bleiben Sie, wenn möglich, in einem eigenen Zimmer – auch bei den Mahlzeiten. Tragen Sie eine Maske, wenn Sie Kontakt
zu anderen Personen in Ihrem Haushalt haben. Lüften Sie regelmäßig alle Zimmer der Wohnung. Sie
und Ihre Haushaltsmitglieder (außer diese sind quarantänebefreit, siehe unten) dürfen keinen Besuch
empfangen. Auch quarantänebefreite Haushaltsmitglieder sollten jedoch nach Möglichkeit in dieser
Zeit keinen Besuch im selben Haushalt empfangen.
Wenn Sie Symptome bekommen oder sich diese verschlimmern, nehmen Sie telefonisch Kontakt zu
Ihrem Hausarzt oder dem hausärztlichen Notdienst (116 117) auf!
- Dauer der Absonderung und Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung
Ihre Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Testergebnis (Datum der Probenahme). Auch
ein anschließendes, bestätigendes, positives PCR-Testergebnis verlängert die Dauer nicht. Gerechnet
wird ab dem positiven Antigenschnelltest-Ergebnis.
Wenn zur Bestätigung noch ein PCR-Test durchgeführt wurde und das Ergebnis des PCR-Tests negativ ist, dann endet die Absonderung direkt mit dem Vorliegen des negativen PCR-Testergebnisses. Es
erfolgt keine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Sie müssen das negative PCR-Testergebnis der zuständigen Ortspolizeibehörde mitteilen. Die Kosten für die PCR-Nachtestung sind von
der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei.
Wenn Sie keinen bestätigenden PCR-Test gemacht haben, besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie zudem mindestens seit 48
Stunden symptomfrei sein. Ist dieser negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses.
Dieselbe Möglichkeit besteht jedoch ebenso, wenn Sie einen bestätigenden PCR-Test gemacht haben
und dieser positiv war. Auch dann besteht die Möglichkeit ab Tag 7 der Absonderung einen AntigenSchnelltest durchzuführen. Hierzu müssen Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sein. Ist dieser
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Test negativ, endet ihre Absonderung direkt mit Vorliegen des negativen Antigenschnelltest-Ergebnisses.
Sind Sie in einer medizinisch-pflegerischen Einrichtung tätig, benötigen Sie eventuell zusätzlich einen
negativen PCR-Test und müssen mind. seit 48 Std. symptomfrei sein. Gehen Sie in diesem Fall auf
Ihren Arbeitgeber zu, um zu erfahren, ob Sie von dieser Regelung betroffen sind.
Die Möglichkeit zur Freitestung besteht auch, wenn bei Ihnen die Omikron-Variante festgestellt
wurde.
Die Kosten zur Freitestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei.
- Lassen Sie Ihr Testergebnis bestätigen!
Sofern die PCR-Kapazitäten in Ihrer Gegend ausreichend sind, lassen Sie Ihren positiven Schnelltest
mittels eines PCR-Tests bestätigen und begeben Sie sich unverzüglich in Absonderung. Die Kosten für
die PCR-Nachtestung sind von der Testverordnung des Bundes abgedeckt und somit für Sie kostenfrei. Lassen Sie die Teststelle vorab wissen, dass Sie einen positiven Schnelltest hatten.
Die Kontaktdaten erfahren Sie über die Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter
https://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte/ oder unter der Telefonnummer 116 117. Eine Auflistung teilnehmender Apotheken, die mitunter auch PCR-Testungen
anbieten, finden Sie auf der Internetseite der Landesapothekenkammer. Oftmals listen auch die Kommunen weitere Teststellen auf ihren Internetseiten.
Zur Durchführung des PCR-Tests dürfen Sie die häusliche Absonderung unterbrechen. Schutzmaßnahmen (Abstand, medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2 Maske) sind dabei unbedingt zu beachten.
Wenn Sie sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung unterzogen haben und das Ergebnis dieses
PCR-Tests negativ ist, dann endet Ihre Absonderung und die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen sofort mit Erhalt des Testergebnisses!
- Informieren Sie Ihre Haushaltsangehörigen!
Teilen Sie all Ihren Haushaltsangehörigen schnellstmöglich mit, dass Sie positiv getestet wurden.
Ihre Haushaltsangehörigen müssen sich ebenfalls sofort nach Kenntnis über Ihr positives Ergebnis in
Absonderung (Quarantäne) begeben, außer diese gelten als quarantänebefreit. „Quarantänebefreite
Person“ ist jede
o Person, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat und deren zweite Impfung nicht
weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
o genesene Person deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
o geimpfte Person, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten hat, oder
o genesene Person, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten hat, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist;
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UND in allen Fällen keine gegenteilige Anordnung der zuständigen Behörde erhalten hat.
Zudem dürfen die Haushaltsangehörigen nicht selber positiv getestet sein und dürfen keine Symptome
haben.
Auch Ihre absonderungspflichtigen Haushaltsangehörigen dürfen die Wohnung oder das Haus nur in
medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen verlassen. Ein Aufenthalt auf dem eigenen
Balkon oder im eigenen Garten sind möglich.
Die Quarantäne für Ihre Haushaltsangehörigen endet in der Regel zehn Tage nach Ihrem Testergebnis,
sofern Ihre Haushaltsangehörigen nicht selbst positiv getestet werden. Treten bei Ihren Haushaltsangehörigen Symptome auf, wird eine Abklärung sowie Testung empfohlen.
Zudem besteht die Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne von Haushaltsangehörigen. Ab dem siebten Tag der Absonderung kann ein Antigenschnelltest vorgenommen werden. Ist
dieser negativ, endet die Absonderung der Haushaltsangehörigen direkt mit dem Vorliegen des negativen Schnelltestergebnisses. Das negative Testergebnis (zur vorzeitigen Beendigung der Absonderung der Haushaltsangehörigen) muss bis zum Ablauf der ursprünglichen Absonderungsdauer mitgeführt und nur auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
Haushaltsangehörige Kitakinder und Schüler sowie Kitakinder und Schüler, die als enge Kontaktperson eingestuft wurden, können sich bereits ab Tag 5 der Absonderung freitesten.
Aus Ihrem positiven Antigen-Schnelltestergebnis ergeben sich zunächst keine weiteren Absonderungsverpflichtungen für andere Personen außer Ihren Haushaltsangehörigen. Sie können Ihr Umfeld
und weitere Kontaktpersonen über ihr positives Testergebnis unterrichten. Ihre Kontaktpersonen müssen sich jedoch nicht beim Gesundheitsamt melden.
- Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen außerhalb von Ausbrüchen und Settings mit vulnerablen Gruppen künftig nicht mehr
routinemäßig Kontakt aufnehmen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Sie sich selbst an das Gesundheitsamt wenden.
Bei offenen Fragen rund um Ihre eigene Absonderung oder die Absonderung Ihrer Haushaltsangehörigen nutzen Sie bitte entsprechende Telefon-Hotlines oder Informationsangebote, beispielsweise:
o FAQ zu Fragen rund um Quarantäne und Isolation in Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antwortenrund-um-corona/faq-quarantaene/
Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihre Absonderung benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Ortspolizeibehörde.